Der Bundesrat hat den Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend die Stiefkindadoption veröffentlicht. Und es gibt eine gute Nachricht: Die bisher obligatorische einjährige Pflegezeit vor Einreichung eines Adoptionsgesuchs soll abgeschafft werden. Für Regenbogenfamilien, die nicht über eine Schweizer Samenbank gehen, sondern eine Klinik im Ausland wählen oder eine private Samenspende nutzen, ist das eine lang ersehnte Verbesserung.


Trotzdem ist es enttäuschend, dass der Bundesrat bei zentralen Punkten zurückrudert. So bleibt für Regenbogenfamilien eine unnötige rechtliche Unsicherheit bestehen – während andere Paare ihr Kind ab Geburt vollständig geschützt wissen.
Der Bundesrat verzichtet insbesondere darauf:
- Die sogenannte «Eignungsprüfung» zu streichen
- eine Frist von maximal 6 Monaten für den Abschluss des Verfahrens festzulegen,
- die Möglichkeit zu schaffen, ein Gesuch einzureichen, bevor alle Bedingungen erfüllt sind,
- Ausnahmen von der Pflicht zum dreijährigen gemeinsamen Haushalt vorzusehen.
Besonders störend ist, dass der Bundesrat an der sogenannten «Eignungsprüfung» festhalten will. Diese Prüfung, die oft als entwürdigend empfunden wird, ist sachlich nicht gerechtfertigt, wenn die Wunscheltern ihr Kind von Anfang an gemeinsam aufziehen. Der Verzicht auf diese «Eignungsprüfung» würde die Situation der betroffenen Familien deutlich verbessern – und gleichzeitig die Kantone administrativ entlasten.
Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen setzen wir uns dafür ein, dass das Parlament das Kindeswohl an oberste Stelle setzt und Regenbogenfamilien besser schützt. Jedes Kind muss ab Geburt zwei rechtliche Eltern haben können – unabhängig von der Familienkonstellation, in die es hineingeboren wird.
Wie weiter?
Das Parlament wird nun über diesen Entwurf beraten. Wir bleiben dran und kämpfen für die volle Gleichstellung und den rechtlichen Schutz aller Familien.
Unsere Medienmitteilung :
Medienmitteilung der LOS, Regenbogenfamilien, Pink Cross und TGNS
Bern, 15.09.2025
Erleichterte Adoption: Ein willkommener Fortschritt, doch Regenbogenfamilien bleiben ungleich geschützt
Der Bundesrat hat seinen Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs veröffentlicht, der die Stiefkindadoption vereinfachen soll. Die LGBTIQ+-Dachorganisationen Transgender Network Switzerland (TGNS), Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Regenbogenfamilien und Pink Cross begrüssen diesen Vorschritt für zahlreiche Familien in der Schweiz. Gleichzeitig bedauern sie, dass Ungleichheiten nicht ausreichend beseitigt wurden.
Derzeit gilt: Wenn in Regenbogenfamilien ein Wunschkind in eine Familie mit zwei Elternteilen z. B. mithilfe privater Samenspende hineingeboren wird, ist bei der Geburt nur der biologische Elternteil rechtlich anerkannt. Der zweite Elternteil muss unter Umständen jahrelang warten, bis das Kindsverhältnis durch ein belastendes Adoptionsverfahren hergestellt wird. Dazu kommen ein verbindliches einjähriges Pflegeverhältnis und weitreichende Abklärungen der Behörden. Während dieser ganzen Zeit bleibt das Kind schlechter geschützt, da es nur einen rechtlichen Elternteil hat. Das gefährdet seine Sicherheit und die seiner Familie, etwa bei einer Trennung, beim Tod eines Elternteils, usw. Die vorgeschlagene Reform streicht die Pflicht einer einjährigen Pflegezeit vor Einreichung des Adoptionsgesuchs. Diese Änderung entspricht einer langjährigen Forderung von Regenbogenfamilien und stellt eine wesentliche Verbesserung dar. Hingegen verzichtet der Bundesrat auf weitere wichtige Anpassungen, die in der Vernehmlassung diskutiert wurden. Beispielsweise die Möglichkeit, das Verfahren innerhalb von sechs Monaten abzuschliessen, das Gesuch einzureichen, bevor alle Bedingungen erfüllt sind, oder Ausnahmen von der dreijährigen Verpflichtung zum gemeinsamen Haushalt vorzusehen. «Gerade diese Massnahmen hätten es den Kindern ermöglicht, schneller einen vollständigen rechtlichen Schutz zu erhalten. Sie wären ein weiterer, längst überfälliger Schritt gewesen – denn Kinder brauchen ab Geburt eine rechtliche Absicherung, ohne den Umweg über eine Stiefkindadoption», bedauert Carmen Skalsky, dreifache Co-Mutter und Interim Co-Präsidentin des Dachverbandes Regenbogenfamilien.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Adoption weiterhin ein langwieriges und teils demütigendes Verfahren bleibt. In gewissen Kantonen können bis zu 23 Dokumente verlangt werden. Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der LOS, ärgert sich: «Es ist frustrierend zu sehen, dass der Bundesrat wichtige Vorschläge aus der Vernehmlassung zurücknimmt. Die betroffenen Familien erleben dadurch eine unnötig verlängerte Phase rechtlicher Unsicherheit. Kinder eines gemeinsamen Elternprojekts mit einem privaten Spender oder mit fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen im Ausland werden weiterhin nicht genügend geschützt.»
Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, erinnert seinerseits: «Das Kindeswohl verlangt die Anerkennung von zwei Elternteilen ab Geburt. Eine originäre Elternschaft sollte für alle Wunschkinder vorgesehen sein, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt zusammenleben.» Nur so sind für das Kind grundlegende Rechte wie Name, Nationalität, elterliche Sorge, Unterhalt, Sozialleistungen oder Erbansprüche garantiert.
Die Abschaffung der einjährigen Frist ist zwar ein Fortschritt, bleibt jedoch unzureichend. «Der Bundesrat sendet ein positives, aber schwaches Signal: Er anerkennt zwar die Notwendigkeit, die rechtliche Situation von Regenbogenfamilien zu verbessern, lässt jedoch eine strukturelle Ungleichheit bestehen», ergänzt Jann Kraus, Vorstandsmitglied von TGNS.
Die LGBTIQ+-Organisationen fordern deshalb das Parlament auf, in den kommenden Debatten weiterzugehen und endlich allen Kindern den gleichen Schutz zu gewähren, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder dem Vorgehen, dass die Eltern gewählt haben.