Nach mehreren Verurteilungen und einem Rekursverfahren hat das Bundesgericht endgültig entschieden: Mit seinen lesben- und queerfeindlichen Aussagen hat Alain Soral gegen die Antidiskriminierungsstrafnorm (Art. 261bis StGB) verstossen. Der rechtsextreme Polemiker wird wegen Aufruf zu Hass und Diskriminierung zu 40 Tagen unbedingter Haftstrafe verurteilt. Die Dachverbände Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und Pink Cross begrüssen dieses erste Urteil des Bundesgerichts zur erweiterten Strafnorm. Das Urteil ist ein historischer Sieg im Kampf gegen Homo- und Bi-Feindlichkeit in der Schweiz.

Alessandra Widmer (sie/ihr), Autor:in von Alessandra Widmer (sie/ihr) | 18.04.2024

In der Volksabstimmung vom Februar 2020 wurde die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) um das Kriterium der “sexuellen Orientierung” deutlich angenommen. Seit Juli 2020 ist die Antidiskriminierungsstrafnorm in Kraft und zeigt nun Wirkung. Im September 2021 hatte Alain Soral die lesbische Journalistin Cathy Macherel aufs Übelste beleidigt. Die Journalistin reichte eine Klage ein und die Organisationen LOS, Pink Cross, Vogay und Lilith erstatteten ebenfalls Anzeige.

Nach etlichen Verurteilungen wegen Hassreden aller Art in Frankreich wurde der Wiederholungstäter Alain Soral 2023 von der Staatsanwaltschaft Waadt wegen Verleumdung und öffentlichem Aufruf zu Hass verurteilt. Er zog den Entscheid weiter ans Bundesgericht. Dieses hat ihn heute jedoch in letzter Instanz schuldig gesprochen: Es bestätigte die bereits verhängte Geldstrafe für Verleumdung, die erstinstanzlich verhängt worden war und verurteilt ihn aufgrund der Antidiskriminierungsstrafnorm zu 40 Tagen unbedingter Gefängnisstrafe. Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

“Das Bundesgerichtsurteil ist historisch – denn es schafft die Grundlage für eine strikte Rechtsprechung bei homo- und bifeindlichem Hass. Das Urteil ist ein starkes Signal für die ganze LGBT+ Community, dass Angriffe und Diskriminierung Konsequenzen haben”, kommentiert Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz. Auch Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross betont die Wichtigkeit dieser klaren Botschaft des Bundesgerichts: “Hass und Hetze gegen queere Menschen hat keinen Platz mehr in der Schweiz, sei es im Internet oder in den Medien. Das Urteil wird hoffentlich auch anderen Betroffenen dabei helfen, sich gegen homo- und bi-feindliche Hassreden zu wehren.”

Für die beteiligten Organisationen ist diese konsequente Rechtsprechung auf Bundesebene ein historischer Erfolg. Seit 2020 entfaltet der Diskriminierungsschutz für Schwule, Lesben und Bisexuelle seine Wirkung. Für trans Personen klafft hier jedoch eine Lücke im Gesetz. Diese muss in Zukunft unbedingt geschlossen werden, um den Schutz vor Hass und Hetze für alle LGBT+ Personen zu gewährleisten.