

Sexuelle Belästigung - ein Arbeitsunfall?
Diskrimination - Nach dem Start der Internet Platform non-c-non.ch, ein gemeinsam mit den Gewerkschaften lanciertes Projekt, thematisieren zwei Forscherinnen des "Deuxième Observatoire" die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
von Nathalie Brochard
Das "Deuxième Observatoire" - ein Forschungs- und Bildungsinstitut der Westschweiz für soziale Beziehungen zwischen den Geschlechtern - zieht Bilanz über ihre Webseite non-c-non.ch., eine Internetseite bestimmt für von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Personen. Das Institut schlägt ebenfalls vor, sexuelle Belästigung als Arbeitsunfall zu deklarieren, womit die Betoffenen durch die Sozialversicherungen gedeckt wären. Hier ein Interview mit Brigitte Berthouzos, Juristin und Véronique Ducret, Psychologin.
Welche Bilanz ziehen Sie nach einem Jahr von der interaktiven Seite non-c-non.ch?
Brigitte Berthouzos: Der Anfang ist vielleicht etwas schleppend, die Seite wird gut besucht (7000 Besuche pro Jahr, NdR), aber im Moment stellen die InternetbenutzerInnen nicht unbedingt Fragen. Es sind durchschnittlich zwei pro Monat.
Véronique Ducret: Von den Gewerkschaften, die die Seite benützen, um Personen zu beraten, die sie aufsuchen, bekommen wir positive Rückmeldungen. Es stimmt, anfangs dachten wir, dass das Frage-Forum am meisten benutzt werden würde. Vor allem, da wir diese Seite entwickelt haben, weil es nirgends etwas entsprechendes gibt, sei es in der französischen oder in der deutschen Schweiz.
Sie integrieren speziell die Homophobie als Form von sexueller Belästigung. Hatten Sie Anfragen diesbezüglich?
B.B.: Nein, keine einzige. Wir kontaktierten Lestime und Dialogai, um zu erfahren, ob sie ihrerseits Personen in dieser Situation kennen, die von ihren Erfahrungen erzählen würden, um Homosexuelle zu ermutigen, darüber zu sprechen. Aber nein... und trotz allem, das existiert, nur darüber öffentlich zu sprechen, das ist sehr schwierig.
V.D.: Wir hatten einige Fragen von Personen, die sich von KollegInnen, die sie als homosexuell wahrnahmen, angegriffen oder bedroht fühlten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Homesexuelle eher dazu tendieren, ihre sexuelle Orientierung an der Arbeit zu verstecken. Die Rolle des/der Homosexuellen kann dieser/diese "andere" sein, der/die als potenzielle Bedrohung erfahren wird.
Vielleicht wissen die Leute auch nicht, was als sexuelle Belästigung bezeichnet wird?
B.B.: Ja, das stimmt. Viele Fragen lauten: "Ist das sexuelle Belästigung?" Sexuelle Belästigung beinhaltet auch sexistische, homophobe oder transphobe Witzeleien.
V.D.: Es handelt sich um Worte, Handlungen oder Gesten mit sexuellen, nicht erwünschten Andeutungen, die das Wohl der Betroffenen am Arbeitsplatz in Frage stellen. Es ist eine Form von Diskriminierung, von Machtmissbrauch und Gewalt, die die physische und psychische Integrität angreift.
Gibt es Leute, die noch weiter gehen, die Sie um Hilfe oder konkrete Beratung bitten? Begleiten Sie die Betroffenen vor Gericht? Wo sind die Grenzen ihrer Rolle?
V.D.: Von Anfang an hatten wir entschieden, dass unsere Webseite ausschliesslich ein Frage-Forum ist, ohne Telefonberatung oder sonstige Begleitung. Die Seite ist in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften entstanden, die die weiterführende Rolle übernehmen. Wir leiten die Leute an die Gewerkschaften oder sonstige Organisationen weiter.
B.B.: Wir sind überzeugt, um handlungsfähig zu sein, müssen die Betroffenen begleitet werden, was wir ihnen auch ausdrücklich ans Herz legen. Die Aussichten auf Erfolg eines Unterfangens sind viel grösser, wenn die Person von einem Verein oder einer Gewerkschaft unterstützt wird.
Warum richten sie sich im Speziellen an Auszubildende?
B.B.: Weil diese besonderen Risiken ausgesetzt sind. Es ist ihre erste Arbeitsstelle, es ist schwierig, eine Lehrstelle zu finden.
V.D.: Es geht um ihre Ausbildung. In dieser Bevölkerungsgruppe wird sexuelle Belästigung banalisiert. Dank der Internetseite kann sich eine Türe öffnen, kann definiert und benannt werden, was die Lernenden erleben. Sie haben wenig Möglichkeiten, sich zu verteidigen, weil sie jung sind und über wenig Erfahrungen in der Welt der Arbeit verfügen.
B.B.: Es geht darum, dass die Auszubildenden sich frei ausdrücken können, damit sie sich wagen zu sagen "was ich da erlebe, ist nicht normal".
Sie bestätigen, dass sexuelle Belästigung ein Arbeitsrisiko darstellt. Inwiefern?
B.B.: In erster Linie, da es am Arbeitsplatz passiert. Weiter wäre unsere Idee, dass es als Arbeitsunfall gehandhabt würde. Es ist etwas, das uns überfällt - wie ein Ziegel, der vom Dach fällt. Es ist ein unvorhersehbares Ereignis, was die Definition eines Unfalls ausmacht.
V.D.: Eine Person, die an die Arbeit geht, soll nicht denken müssen "ich muss aufpassen, da ich sexuell belästigt werden könnte".
B.B.: Es geschieht am Arbeitsplatz und ist deshalb ein Arbeitsunfall. Die Arbeitgeber haben den gesetzlichen Auftrag, die Risiken von Arbeitsunfällen zu analysieren und diesen präventiv zu begegnen. Falls sie diesen Auftrag nicht wahrnehmen, müssen sie die Verantwortung übernehmen. Ebenso haben sie den gesetzlichen Auftrag, die Risiken von sexueller Belästigung präventiv anzugehen. Und auch dann liegt es in ihrer Verantwortung, wenn sie diesen Auftrag nicht wahrnehmen. Handelt es sich effektiv um sexuelle Belästigung, müssen sie ebenfalls die Verantwortung übernehmen.
Gehen Sie soweit, dass Sie verlangen, dass sexuelle Belästigung gesetzlich von der Unfallversicherung gedeckt wird?
B.B.: Ja, wie alle Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Die Berufs-Unfallversicherungen bieten einen besseren Schutz als die privaten Versicherungen. Und es gibt überhaupt keinen Grund, dass die privaten Versicherungen die Folgen eines Arbeitsunfalls übernehmen.
V.D.: In Quebec ist dies schon der Fall, da wird sexuelle Belästigung als Arbeitsunfall eingestuft. Wenn übrigens der Arbeitgeber dieselben Schritte im Fall von sexueller Belästigung vornehmen müsste wie bei einem Arbeitsunfall, wäre dies ein Mittel, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Es gibt zur Zeit unzählige Frauen, die krank geschrieben sind, ohne dass irgendwo der wahre Grund - sexuelle Belästigung - festgehalten wird. Das wäre eine Gelegenheit zur Anerkennung des Vorgefallenen.
B.B.: Die Behörden hätten die Verantwortung, dass das Gesetz genau gleich angewandt würde wie für die anderen Massnahmen im Bereich Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz. Gegenwärtig muss der/die Betroffene Schritte unternehmen, damit kontrolliert wird, ob der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Auftrag wahrgenommen hat.
V.D.: Obschon das Gesetz verpflichtend ist, wird niemand dessen Einhaltung kontrollieren.
B.B.: Diese Schwäche der Gesetzgebung wird einstimmig anerkannt.
Quelle: Le Courrier - 12.12.2011